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VwGH: Vorsteuerabzug bei erst zukünftiger Vermietung

SteuerrechtRdW 2006/672RdW 2006, 735 Heft 11 v. 15.11.2006

Im Hinblick auf eine künftige Vermietung lässt der VwGH den Vorsteuerabzug auch schon in der Phase der Errichtung des Gebäudes zu.

Bf war eine GmbH; ihr Unternehmensgegenstand war der Erwerb von Immobilien und deren Verwaltung und Verwertung. Ihr Gesellschafter befasst sich mit der Vermietung von Bürohäusern.

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