Im Zuge des AbgÄG 2005 wurden internationale Einbringungen iSd Art III UmgrStG teilweise neu geregelt. Während sich Teil I des Beitrages (RdW 9/2006) mit dem geänderten Anwendungsbereich von § 16 UmgrStG und den dadurch aufgeworfenen Zweifelsfragen beschäftigte, soll nun in Teil II eine Betrachtung aus dem Blickwinkel des DBA- und Gemeinschaftsrechts erfolgen.