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Berücksichtigung des Alters bei der Liebhabereibeurteilung?

SteuerrechtErich NovacekRdW 2006/668RdW 2006, 722 Heft 11 v. 15.11.2006

Für Atzmüller 1)1) Atzmüller, Anmerkungen zu Novacek, RdW 2006/492, 533. folgt aus dem Grundsatz der Individualbesteuerung, „dass Vorgänge oder Umstände, die bei einer anderen Person als dem Steuerpflichtigen eintreten oder vorliegen, unerheblich sind, soweit der Gesetzgeber nicht deren Berücksichtigung (...) anordnet“.

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