ArbVG § 62
Da die Aufzählung der Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer eines Betriebsrats in § 62 ArbVG taxativ ist, bewirkt das im Gesetz nicht genannte Herabsinken der Anzahl der dauernd im Betrieb beschäftigten AN unter fünf Personen nicht die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrats.