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VwGH: Unterbricht bloße Ankündigung der Außenprüfung die Verjährung?

SteuerrechtRdW 2006/622RdW 2006, 669 Heft 10 v. 16.10.2006

Die Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfung hat nur dann eine die Verjährungsfrist verlängernde Wirkung iSd § 209 Abs 1 BAO, wenn ihr im Einzelfall eine konkrete Funktion im Hinblick auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches zukommt.

§ 209 Abs 1 BAO idF BGBl I 180/2004 lautet:

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