AngG § 27 Z 1
1. Gerade beim Krankenpflegeberuf geht es darum, dass sich der AG darauf verlassen können muss, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten durch die
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AngG § 27 Z 1
1. Gerade beim Krankenpflegeberuf geht es darum, dass sich der AG darauf verlassen können muss, dass eine menschenwürdige Behandlung der Patienten durch die
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