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Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch im neuen Arbeitsjahr auch bei ununterbrochenem Krankenstand nach Arbeitsunfall

ArbeitsrechtJudikatur EntgeltanspruchRdW 2006/608RdW 2006, 649 Heft 10 v. 16.10.2006

EFZG § 2 Abs 5

Bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit des AN wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit entsteht - ebenso wie bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit - mit dem Beginn eines neuen Arbeitsjahres jedenfalls ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch.

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