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§§ 41 ff GmbHG - Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage ist schiedsfähig

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2006/588RdW 2006, 630 Heft 10 v. 16.10.2006

GmbHG §§ 41 ff

Auch zur Entscheidung über eine Nichtigkeitsklage nach §§ 41 ff GmbHG kann die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbart werden.

OGH 29. 6. 2006, 6 Ob 145/06a

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