Während der OGH bisher in stRsp Bestandverhältnisse in Einkaufszentren als Unternehmenspacht qualifiziert hat, geht er in seiner neuesten Entscheidung davon aus, dass zumindest in besonderen Fällen - trotz vereinbarter Betriebspflicht - doch Geschäftsraummiete mit dem Kündigungsschutz des MRG vorliegen kann: