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Geschäftsführerhaftung für SV-Beiträge bei Auszahlung des Urlaubsentgelts durch BUAK

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - BeitragsrechtRdW 2005/645RdW 2005, 563 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 67 Abs 10 ASVG

§ 8 BUAG, § 26 BUAG

Selbst wenn das Urlaubsentgelt von der BUAK direkt an die AN überwiesen und der Pauschbetrag für die darauf entfallenden SV-Beiträge iSd § 26 BUAG nicht an den Arbeitgeber (hier: eine GmbH) ausbezahlt, sondern mit Rückständen der GmbH gegenüber der BUAK verrechnet worden ist, haftet der Geschäftsführer der GmbH gegenüber dem SV-Träger für die auf das Urlaubsentgelt entfallenden SV-Beiträge gem § 67 Abs 10 ASVG.

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