Aus aktuellem Anlass hat das BMF am 30. 8. 2005 eine Information veröffentlicht, anhand deren sich von der momentanen Hochwasserkatastrophe betroffene Betriebe und Privatpersonen einen raschen Überblick über sämtliche steuerlichen Erleichterungen im Bereich des EStG 1988, GebG 1957 und ErbStG 1955 verschaffen können. Diese entsprechen den Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 (einige wurde damals unbefristet eingeführt [Pkt 3 bis Pkt 6], die bereits ausgelaufenen gesetzlichen bzw erlassmäßigen Regelungen werden nun im Zuge des Hochwasseropfer-entschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetzes 2005, RV 31. 8. 2005, 1065 BlgNR 22. GP, neuerlich beschlossen [Pkt 1, Pkt 2 und Pkt 7]):