Im Drittland wohnhafte Kunden von im Drittland ansässigen „Handy-Providern" telefonieren mit dem Handy während eines Österreich-Aufenthaltes. Nach VwGH fällt keine Umsatzsteuer an.
Im Drittland wohnhafte Kunden von im Drittland ansässigen „Handy-Providern" telefonieren mit dem Handy während eines Österreich-Aufenthaltes. Nach VwGH fällt keine Umsatzsteuer an.