vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Übergangsregelung zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes

SteuerrechtDr. Elisabeth KönigRdW 2005/586RdW 2005, 505 Heft 8 v. 16.8.2005

Um unerwünschten Gestaltungen, veranlasst durch die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 34 % auf 25 % ab Veranlagung 2005, entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung für jene Körperschaften geschaffen, deren Einkommen aufgrund eines abweichenden Wirtschaftsjahres teilweise aus 2004 stammt. Im folgenden Beitrag soll diese Übergangsregelung des § 26c Z 2 KStG 1988 durch Beispiele erläutert werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!