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Verjährung nach den AAB für Wirtschaftstreuhandberufe

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2005/555RdW 2005, 486 Heft 8 v. 16.8.2005

§ 8 Abs 4 AAB

Bei äußerst kurzen Verjährungsfristen wie der zur Geltendmachung von Schadersatzansprüchen vorgesehenen 6-Monats-Frist des § 8 Abs 4 AAB (Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe) darf an die diesbezüglichen Anforderungen hinsichtlich der Kenntnisse eines Geschädigten kein allzu strenger Maßstab angelegt werden.

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