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Beweislast für die Kausalität einer pflichtwidrigen Unterlassung des Rechtsanwalts

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/545RdW 2005, 483 Heft 8 v. 16.8.2005

§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1298 ABGB

Die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der pflichtwidrigen Handlung bzw Unterlassung des bekl Rechtsanwalts trifft den kl Mandanten.

Der Rechtsanwalt führte unmittelbar vor Abschluss des von ihm verfassten Liegenschaftskaufvertrags keine Grundbuchabfrage mehr durch, weshalb seine Mandantin als Käuferin die Sachhaftung aufgrund eines ihr unbekannten exekutiven Pfandrechts traf. Wenn die Mandantin aus dieser Unterlassung einen Schadenersatzanspruch ableiten will, muss sie behaupten und beweisen, dass sie den Kaufvertrag in Kenntnis des Pfandrechts nicht oder nur mit anderem Inhalt geschlossen hätte, weil sonst kein kausaler Vertrauensschaden vorliegen kann.

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