Insolvenzrechts-Novelle 2005 - Der Begutachtungsentwurf sieht vor allem eine Straffung des Zwangsausgleichsverfahrens ab 1. 1. 2006 vor: Der Konkurs soll hinkünftig mit Eintritt der Rechtskraft der Zwangsausgleichs-bestätigung schon aufgrund des Gesetzes aufgehoben sein. Klargestellt wird auch, dass sich die durch den Konkurs ausgelöste Prozesssperre und die Unterbrechungswirkung des Konkurses auch auf außerstreitige Verfahren beziehen. Ministerialentwurf 28. 7. 2005, 320/ME NR 22. GP.