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Keine Vereitelung bei Nichtaufnahme von vermittelter Arbeit binnen 1 Stunde

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitslosenversicherungsrechtRdW 2005/500RdW 2005, 447 Heft 7 v. 15.7.2005

§ 9 AlVG, § 10 AlVG

Ein Arbeitsloser ist nicht verpflichtet, sich ständig derart in Bereitschaft zu halten, dass er in der Lage wäre, eine ihm vom AMS vermittelte Beschäftigung ohne Verzögerung jederzeit (hier: innerhalb einer Stunde nach der erstmaligen Verständigung) antreten zu können.

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