Obwohl Österreich seit mehr als 100 Jahren Bestimmungen über Dienst-erfindungen kennt 3), sind diese in der betrieblichen Praxis wenig bekannt und dementsprechend gering ist auch die Zahl der Entscheidungen des OGH 4). Am 2. 2. 2005 hat der OGH die bisher bedeutendste und aussagekräftigste Entscheidung zu dieser Thematik gefasst. Deren Kernaussagen sowie die Auswirkungen auf die österreichische Praxis sollen daher im Folgenden dargestellt werden.