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Die Berechnung von Vergütungen für Diensterfindungen 1)1) Dieser Aufsatz stellt gleichzeitig eine Besprechung der in diesem Heft veröffentlichten Entscheidung OGH 02.02.2005, 9 Ob A 7/04a (RdW 2005/481, S 437) dar.

ArbeitsrechtDr. Klaus Mayr, LL.M.2)2) Der Autor war als einer der Klagsvertreter am Verfahren beteiligt.RdW 2005/480RdW 2005, 434 Heft 7 v. 15.7.2005

Obwohl Österreich seit mehr als 100 Jahren Bestimmungen über Dienst-erfindungen kennt 3)3) Erstes österreichischen Patentgesetz vom 11. 1. 1897, RGBl 1897/30., sind diese in der betrieblichen Praxis wenig bekannt und dementsprechend gering ist auch die Zahl der Entscheidungen des OGH 4)4) Abgedruckt in Mayr, Vergütung für Erfindungen von Dienstnehmern (1997) 292 ff.. Am 2. 2. 2005 hat der OGH die bisher bedeutendste und aussagekräftigste Entscheidung zu dieser Thematik gefasst. Deren Kernaussagen sowie die Auswirkungen auf die österreichische Praxis sollen daher im Folgenden dargestellt werden.

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