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Vorsteuerabzug beim Börsengang einer Aktiengesellschaft

SteuerrechtRdW 2005/433RdW 2005, 396 Heft 6 v. 15.6.2005

Eine Aktiengesellschaft kann die Vorsteuer auf Leistungen, die sie im Rahmen der Ausgabe neuer Aktien bezogen hat (Werbung, Anwaltskosten, rechtliche und technische Beratung), abziehen, sofern ihre Umsätze der Mehrwertsteuer unterliegen.

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