§ 175 Abs 1 ASVG
1. Selbst wenn ein selbstständig Erwerbstätiger einen Weg zu einem Kunden von der Wohnung aus antritt, stellt sich dieser Weg doch als Ausübung der Erwerbstätigkeit selbst dar und ist daher als Betriebsweg iSd § 175 Abs 1 ASVG zu qualifizieren.