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Befreiungsschein für Kinder eines türkischen Arbeitnehmers ohne türkische Staatsbürgerschaft

ArbeitsrechtJudikatur AusländerbeschäftigungRdW 2005/399RdW 2005, 373 Heft 6 v. 15.6.2005

§ 4c Abs 2 AuslBG Art 7 ARB 1/80

Aufgrund der unmittelbaren Wirkung des Art 7 ARB 1/80, der keine besonderen Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der begünstigten Familienangehörigen türkischer AN enthält, ist auch den gemäß dieser Bestimmung berechtigten Kindern türkischer AN, die nicht die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, ein Befreiungsschein nach § 4c Abs 2 AuslBG auszustellen.

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