Im Zusammenhang mit der Vereinbarung sog „geblockter“ Altersteilzeit stellt sich die Frage nach dem Ausmaß des dem Arbeitnehmer gebührenden Urlaubsanspruchs. Während in der Literatur bereits Äußerungen zu diesem Thema vorliegen, hatte sich die (höchstgerichtliche) Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bislang nicht mit diesem Thema zu beschäftigen.