§§ 1002 ff ABGB
§ 76 Abs 2 GmbHG
Überträgt ein Alleingesellschafter einer GmbH seinen Geschäftsanteil ohne Notariatsaktsform, und zwar weder für das Verpflichtungs- noch für das Verfügungsgeschäft, an seine Tochter, die den Geschäftsanteil wiederum derart formlos an eine dritte Person überträgt, bleibt der Vater infolge der form-ungültigen Übertragungsakte, deren Heilung ausgeschlossen ist, weiterhin Gesellschafter der GmbH.