§ 22 Abs 3 Stmk GVG Art 56 EG-V
§ 22 Abs 3 Stmk GVG, nach dem ein EU-Ausländer der Grundverkehrsbehörde nachweisen muss, dass er mit dem Rechtserwerb an einem Baugrundstück eine Grundfreiheit ausübt, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Diese Regelung kann daher zumindest ab 1. 1. 2000 (Ablauf der Übergangsfrist des Beitrittsvertrags für das Grundverkehrsrecht) nicht mehr angewendet werden.