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Grundverkehr - kein Nachweis der Ausübung von EU-Grundfreiheiten

WirtschaftsrechtJudikatur SachenrechtRdW 2005/374RdW 2005, 357 Heft 6 v. 15.6.2005

§ 22 Abs 3 Stmk GVG Art 56 EG-V

§ 22 Abs 3 Stmk GVG, nach dem ein EU-Ausländer der Grundverkehrsbehörde nachweisen muss, dass er mit dem Rechtserwerb an einem Baugrundstück eine Grundfreiheit ausübt, verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Diese Regelung kann daher zumindest ab 1. 1. 2000 (Ablauf der Übergangsfrist des Beitrittsvertrags für das Grundverkehrsrecht) nicht mehr angewendet werden.

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