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EU-Konformität einer deutschen Getränkesteuerregelung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/348RdW 2005, 332 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 2 Frankf GetrStS

Eine Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit erhoben wird, ist als eine Steuer auf Dienstleistungen, die keine umsatzbezogene Steuer ist, im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren iSd Art 3 Abs 3 Unterabs 2 RL 92/12/EWG anzusehen.

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