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Verspätungszuschlag wegen unterlassener Einbringung der Kommunalsteuererklärung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/346RdW 2005, 332 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 11 Abs 4 KommStG
§ 104 Abs 1 Wr AbgO

Wurde eine Gesellschaft bereits vor dem Termin zur Abgabe der Kommunalsteuererklärung vom sich als zutreffend erweisenden Standpunkt der Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt, dass die Vergütungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer der Kommunalsteuerpflicht unterlägen, und ist sie dennoch untätig geblieben, ist die Vorschreibung eines Verspätungszuschlages gerechtfertigt.

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