§ 16 Abs 1 Z 10 EStG
Wird ein Beamter aufgrund der Absolvierung eines Aufstiegskurses an der Verwaltungsakademie des Bundes nach Wien dienstzugeteilt, kommt eine Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht unter dem Titel der doppelten Haushaltsführung, sondern nur der Berufsausbildung in Betracht.