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Benutzung einer fremden Marke als Hinweis auf Bestimmung einer Ware

WirtschaftsrechtJudikatur ImmaterialgüterrechtRdW 2005/315RdW 2005, 295 Heft 5 v. 17.5.2005

Art 6 Abs 1 Buchst c RL 89/104/EWG

Nach Art 6 Abs 1 Buchst c RL 89/104/EWG gewährt die Marke ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten, die Marke, falls dies notwendig ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insb als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht.

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