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Produkthaftung - Instruktionspflicht des Brillenglasherstellers gegenüber Endverbrauchern

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtDr. Andreas EustacchioRdW 2005/305RdW 2005, 290 Heft 5 v. 17.5.2005

§ 3 PHG, § 5 PHG

Den Hersteller eines Teilprodukts bzw eines Produkts, das Teil einer anderen Sache geworden ist, trifft die Produkthaftung, wenn ein Fehler seines Teils für den Schaden kausal war (hier: Produkthaftung des Herstellers eines Brillenglases, das von einem Fachoptiker in eine Brille eingearbeitet wurde).

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