§ 3 PHG, § 5 PHG
Den Hersteller eines Teilprodukts bzw eines Produkts, das Teil einer anderen Sache geworden ist, trifft die Produkthaftung, wenn ein Fehler seines Teils für den Schaden kausal war (hier: Produkthaftung des Herstellers eines Brillenglases, das von einem Fachoptiker in eine Brille eingearbeitet wurde).