§ 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG
Eine AG erbringt bei Durchführung eines Börsengangs und der damit zusammenhängenden Ausgabe von Aktien an neue Aktionäre gegen Zahlung eines Ausgabepreises keine Lieferung gegen Entgelt iSd Art 2 Nr 1 6. MWSt-RL.
§ 6 Abs 1 Z 8 lit f UStG
Eine AG erbringt bei Durchführung eines Börsengangs und der damit zusammenhängenden Ausgabe von Aktien an neue Aktionäre gegen Zahlung eines Ausgabepreises keine Lieferung gegen Entgelt iSd Art 2 Nr 1 6. MWSt-RL.