IPRG: § 34 UrhG: § 15 Abs 1, § 74 Abs 1 und 7
Ist zwischen einem Lichtbildhersteller und seinem Kunden vertraglich vereinbart, dass die Lichtbilder nur für einen Internetauftritt verwendet werden dürfen, so wird diese Verpflichtung nicht schon dadurch verletzt, dass der Kunde es unterlässt, einen auf seine Website verweisenden Hyperlink zu untersagen.