ZPO § 26
Die Gültigkeit einer im Ausland für ein österreichisches Verfahren erteilten Prozessvollmacht sowie Form, Umfang, Wirkung und Dauer dieser Vollmacht sind nach österreichischem Recht zu beurteilen. Für die Frage, ob eine natürliche Person Vertretungsmacht hatte, um im Namen einer ausländischen Gesellschaft eine Prozessvollmacht zu erteilen, ist hingegen das Sitzrecht der Gesellschaft maßgeblich.