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Zinsanpassungsklausel: Unzulässigkeit von einseitigen Rundungsbestimmungen unabhängig von einer Summierung der Aufrundungseffekte

WirtschaftsrechtJudikatur KonsumentenschutzRdW 2005/182RdW 2005, 154 Heft 3 v. 15.3.2005

KSchG: § 6 Abs 1 Z 5

Einseitige Rundungsbestimmungen bei Zinsanpassungsklauseln sind nicht nur dann unzulässig, wenn sie zu einer Summierung der Aufrundungseffekte führen, sondern auch, wenn es zu keiner Kumulierung der durch die Aufrundung bewirkten Erhöhung des Zinssatzes kommen kann.

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