Betriebliche Kollektivversicherung - Mit einer Änderung des PKG, BPG, EStG und anderer arbeits- und steuerrechtlicher Gesetze werden nicht nur diverse Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen (vor allem aufsichtsrechtliche Bestimmungen und grenzübergreifende Verwaltung betrieblicher Altersversorgungssysteme), sondern vor allem auch ein neues Altersvorsorgeprodukt “betriebliche Kollektivversicherung" geschaffen, das von Versicherungsunternehmen als “klassische" Gruppenrentenversicherung angeboten werden kann und arbeitsrechtlich und steuerrechtlich den Pensionskassen gleichgestellt wird. BGBl I 2005/8.