§ 26 Z 4 iVm § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG
§ 10 AÜG
Der KV des Beschäftigerbetriebes stellt für den Arbeitskräfteüberlasser keine lohngestaltende Vorschrift iSd § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG dar. Somit konnten im Streitzeitraum 1999 besondere Regelungen über Reisevergütungen und Tages- und Nächtigungsgelder nach dem jeweils im Beschäftigerbetrieb geltenden KV für überlassene Arbeitskräfte nicht angewendet werden.