§ 1 Abs 1 LVO
Wird neben der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit ein verlustbringender Kohlen- und Baumaterialienhandel mit fremden Arbeitskräften aus Angst vor Arbeitslosigkeit im kritischen Alter um die 50 Jahre aufrechterhalten, so kann diese Absicht das Vorliegen von Liebhaberei in keiner Weise entkräften.