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Zweckzuwendung für Haustiere und Hilfsbedürftige

SteuerrechtRdW 2005/161RdW 2005, 129 Heft 2 v. 15.2.2005

Der Fall des ermordeten Boutiquen-Besitzers in München ruft die Zweckzuwendung als dritten Tatbestand der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Erinnerung: Die Auflage, das Haustier zu pflegen und einen Teil des Vermögens an Hilfsbedürftige zu verteilen, wäre in Österreich als Zweckzuwendung in der schlechtesten Steuerklasse steuerpflichtig.

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