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Investitionszuwachsprämie auch bei Konkurs oder Fehlmaßnahme?

Steuerrechto.Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2005/157RdW 2005, 125 Heft 2 v. 15.2.2005

Die Investitionszuwachsprämie steht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung zu. Eine Inbetriebnahme ist nicht erforderlich. Daher steht die Prämie zB auch dann zu, wenn das Unternehmen vor der Inbetriebnahme in Konkurs gegangen ist oder die Investition sich als Fehlmaßnahme erwies.

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