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25 % Körperschaftsteuer bedingt 40 % (44 %) ESt-Höchststeuersatz

Steuerrechto.Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2005/152RdW 2005, 120 Heft 2 v. 15.2.2005

Der neue Körperschaftsteuersatz von 25 % bedingt aufgrund des Endbesteuerungsgesetzes einen Höchststeuersatz in der Einkommensteuer von 40 %. Ansonsten ergibt sich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Besserstellung der Körperschaften gegenüber natürlichen Personen um rund 15 %. Eine Alternative, die das Budget kaum belasten würde, wären 44 % - allerdings müsste dann das Endbesteuerungsgesetz geändert werden.

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