Der neue Körperschaftsteuersatz von 25 % bedingt aufgrund des Endbesteuerungsgesetzes einen Höchststeuersatz in der Einkommensteuer von 40 %. Ansonsten ergibt sich eine sachlich nicht zu rechtfertigende Besserstellung der Körperschaften gegenüber natürlichen Personen um rund 15 %. Eine Alternative, die das Budget kaum belasten würde, wären 44 % - allerdings müsste dann das Endbesteuerungsgesetz geändert werden.