KV-Gastgewerbe- Arbeiter: Pkt 6
Die Verfallsbestimmung des Pkt 6 lit e des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt nicht für die Jahresremuneration, sondern nur für laufende Lohnzahlungen, sodass diese Ansprüche nicht schon bei sonstigem Verfall binnen der vorgesehenen kollektivvertraglichen 4-Monats-Frist geltend zu machen sind.