AlVG: § 36 Abs 3 lit B NHV: § 6
1. Bei der Beurteilung der Notlage eines Arbeitslosen sind ua die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen sowie des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners zu berücksichtigen. Unter dem nach § 36 Abs 3 lit B AlVG zu berücksichtigenden Einkommen des Ehepartners ist dabei grundsätzlich das Einkommen iSd § 2 Abs 2 EStG 1988 zu verstehen.