AlVG §§ 12 , 36a Abs 7
1. Die Beschäftigung aufgrund eines freien Dienstvertrages stellt eine selbstständige Erwerbstätigkeit iSd § 12 Abs 3 lit b und Abs 6 lit c AlVG dar. Nach diesen Bestimmungen gilt ua nicht als arbeitslos, wer selbstständig erwerbstätig ist und daraus ein Einkommen bezieht, das die in § 5 Abs 2 ASVG (Geringfügigkeitsgrenze) angeführten Beträge übersteigt.