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Beginn des Laufs der 6-monatigen Verjährungsfrist des § 64 AÖSp

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2005/117RdW 2005, 93 Heft 2 v. 15.2.2005

AÖSp §§ 41 , 64

Die 6-monatige Verjährungsfrist des § 64 AÖSp für den vom Versender gegen den Spediteur geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen Verlustes der dem Spediteur übergebenen Güter durch behördliche Beschlagnahme und Verkauf in einem Überseehafen beginnt erst ab Kenntnis des Versenders von den Gründen für die behördliche Beschlagnahme und den Verkauf der Güter zu laufen.

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