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Abfindungen von Anwartschaften auf Betriebspensionen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2005/98RdW 2005, 64 Heft 1 v. 18.1.2005

§ 5 Abs 2 lit a KommStG

Gewährt ein Dienstgeber im Zuge der Aufhebung des Pensionsstatuts aufgrund schwer wiegender wirtschaftlicher Schwierigkeiten den im aufrechten Dienstverhältnis stehenden Dienstnehmern Abfindungen von Anwartschaften auf Betriebspensionen, so handelt es sich im Sinne der stRsp (vgl VwGH 12.09.2001, 2000/13/0058) um steuerpflichtige Bezüge iSd § 5 KommStG.

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