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Keine Bindung des Rechtsanwalts an das in Rechnung gestellte, niedrigere Honorar

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/8RdW 2005, 15 Heft 1 v. 18.1.2005

ABGB § 1170

Die Bekanntgabe eines bestimmten Honorars mit Rechnung kann zwar ein Anbot des Unternehmers sein, sich mit diesem Betrag zu begnügen; wenn der Werkbesteller dieses Anbot nicht annimmt, kann aber der Unternehmer nicht mehr an die von ihm ausgestellte Rechnung gebunden sein. Für die Honorarnote eines Rechtsanwalts gilt nichts anderes.

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