ASVG: § 255 Abs 4
Die Verweisung eines in seinem Leistungskalkül eingeschränkten Versicherten auf eine Teiltätigkeit des bisher ausgeübten Berufes ist nur dann zulässig, wenn diesen Teiltätigkeiten vom zeitlichen Umfang her und in Hinblick auf ihre Bedeutung im bisherigen Arbeitsablauf eine nicht nur untergeordnete Bedeutung zukam und nicht gravierende Lohneinbußen zu einer Unzumutbarkeit der Verweisung führen.