GSVG § 25a
1. Erzielt ein Versicherter, der in Österreich unselbstständig erwerbstätig und sowohl in Österreich als auch in Deutschland selbstständig erwerbstätig ist, in Deutschland Verluste aus Vermietung und Verpachtung, können die negativen Einkünfte des Versicherten aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland nicht von seinen (positiven) Einkünften aus Gewerbetrieb abgezogen werden.