AngG: § 27 Z 1 DHG: § 2 ABGB: § 1331
1. Das weisungswidrige Ausliefern von vier Autos in die Slowakei ohne vorherige Bezahlung und die monatelangen Versuche des Autoverkäufers (hier: Abteilungsleiter in einem Autohaus), den Schaden der unwiederbringlich verloren gegangenen Fahrzeuge gegenüber der Geschäftsführung zu verschleiern, erfüllen den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.