EO: § 156 Abs 2 , § 349 KO: §§ 46 ff
Die Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft (seien sie solche iSd § 349 EO oder - wie hier - bloße Beseitigungskosten) sind keine Sondermassekosten.
OGH 27.05.2004, 8 Ob 45/04g
EO: § 156 Abs 2 , § 349 KO: §§ 46 ff
Die Räumungskosten einer kridamäßig versteigerten Liegenschaft (seien sie solche iSd § 349 EO oder - wie hier - bloße Beseitigungskosten) sind keine Sondermassekosten.
OGH 27.05.2004, 8 Ob 45/04g